Stadtverwaltung Hüfingen

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Rathaus

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

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Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus. Manche Gemeinden bieten das Formular zum Download an.

Es gibt Gemeinden, die das Melderegister automatisiert führen. Dann kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. In diesem Fall brauchen Sie keinen Meldeschein auszufüllen. Sie müssen aber persönlich bei der Behörde vorsprechen. Sie legt Ihnen einen Ausdruck mit den über Sie erhobenen Daten vor. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten.

In manchen Gemeinden können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch über das Internet senden. Dazu müssen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.

Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Diese Person gibt dann das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular für Sie ab.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderausweis/Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderausweis/Kinderreisepass besitzen)

Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.

Hinweis: Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen.

Tipp: Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

Innerhalb einer Woche nach Zuzug.

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Es fallen keine Gebühren an.

Sonstiges
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Sonstiges

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dazu müssen Sie wahlberechtigt sein. Sie können an einer Wahl teilnehmen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Formular
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verwandte Dienstleistungen
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