Trausamstage
Im Jahr 2013 bietet das Standesamt Hüfingen an folgenden Samstagen Termine für Trauungen an:
23. März 2013
27. April 2013
04. Mai 2013
15. Juni 2013
29. Juni 2013
27. Juli 2013
19. Oktober 2013
16. November 2013
Da diese Termine außerhalb der üblichen Öffnungszeiten liegen, wird hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben (§ 3 PStGDVO).
Eine Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Hochzeitsbroschüre, aus der Sie die verschiedenen attraktiven Räumlichkeiten und neuerdings auch die Möglichkeit einer Trauung im Freien entnehmen können.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Standesamt Hüfingen, Frau Weißhaar, unter der Tel. Nr. 0771 6009-34 (E-Mail: gabriele.weisshaar@huefingen.de ) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Die Hochzeitsbroschüre steht auf dieser Seite zum Download bereit. Gerne senden wir sie Ihnen auch auf Anforderung zu.
23. März 2013
27. April 2013
04. Mai 2013
15. Juni 2013
29. Juni 2013
27. Juli 2013
19. Oktober 2013
16. November 2013
Da diese Termine außerhalb der üblichen Öffnungszeiten liegen, wird hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben (§ 3 PStGDVO).
Eine Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Hochzeitsbroschüre, aus der Sie die verschiedenen attraktiven Räumlichkeiten und neuerdings auch die Möglichkeit einer Trauung im Freien entnehmen können.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Standesamt Hüfingen, Frau Weißhaar, unter der Tel. Nr. 0771 6009-34 (E-Mail: gabriele.weisshaar@huefingen.de ) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Die Hochzeitsbroschüre steht auf dieser Seite zum Download bereit. Gerne senden wir sie Ihnen auch auf Anforderung zu.
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Ratschreiber
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin
Da diese Termine außerhalb der üblichen Öffnungszeiten liegen, wird hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 Euro erhoben (§ 3 PStGDVO).