Stadtverwaltung Hüfingen

Hauptstraße 18
78183 Hüfingen
Telefon
0771 / 6009-0
E-Mail
E-Mail senden / anzeigen

Öffnungszeiten

Rathaus

Vergnügungssteuer

Mit der Vergnügungssteuer soll die Aufstellung von Spielgeräten eingedämmt und reduziert werden. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Prävention der Spielsucht geleistet; insbesondere bei Jugendlichen. Dies ist auch von der Rechtsprechung anerkannt.

Eine Untersuchung hat ergeben, dass Spielautomaten ein besonders hohes Suchtpotential bergen. Das Automatenspiel zeichnet sich aus durch einen niedrigschwelligen Zugang, eine rasche Spielabfolge und hohe Ereignisfrequenzen.
 

Mitarbeiter
^
Mitarbeiter
Zugehörigkeit zu
^
Zugehörigkeit zu
Verfahrensablauf
^
Verfahrensablauf
Die Aufstellung von Spielgeräten ist durch den Geräteaufsteller unmittelbar nach Aufstellung bei der Stadt Hüfingen anzuzeigen.
Kosten/Leistung
^
Kosten/Leistung
- Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und sonstigen
  Aufstellungsorten 15 v. H. der Bruttokasse
- Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 100 Euro/Monat
- Geräte ohne Gewinnmöglichkeit an sonstigen Aufstellungsorten
  40 Euro/Monat

Formular
^
Formular
verwandte Dienstleistungen
^
verwandte Dienstleistungen

  • Stadt Hüfingen
  • Hauptstraße 18
  • 78183 Hüfingen
  • Telefon: 0771 6009-0
  • info@huefingen.de