Kommunalwahlen 2024
Allgemeines
Am 09. Juni 2024 werden die Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte in Hüfingen gewählt.
Wer darf wählen?
Bei der Kommunalwahl sind Deutsche und Unionsbürger wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten Ihre Hauptwohnung in der Gemeinde haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden
Wer ist wählbar?
Zum Gemeinderat sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde wählbar, wenn sie am Wahltag
- Deutsche oder Unionsbürger sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung in der Gemeinde haben oder nach einem früheren Wegzug aus der Gemeinde innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind
Europawahl 2024
Allgemeines
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Wahl findet in Hüfingen zusammen mit den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 statt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einheitlichem europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Wer darf wählen?
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können unter folgenden Voraussetzungen in Deutschland an der Europawahl teilnehmen:
wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
wenn sie seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl bei der Stadtverwaltung einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.