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Kinder klatschen fröhlich bei einer Veranstaltung

Spickzettel Barrierefreiheit

Bilder / Grafiken

Bilder, die für das Verständnis des Textes relevant sind oder Emotionen beim Nutzer auslösen sollen, müssen mit einer aussagekräftigen Beschreibung / Alternativtext versehen werden.
Bilder die lediglich Beiwerk oder dekorativ sind, müssen nicht beschrieben werden.
  • Identifizierender Alternativtext für Grafiken und Schaubilder (Beispiel: Diagramm mit Wahlergebnissen)
  • Beschreibender Alternativtext für Fotos (objektiv & knapp)

Videos

  • Untertitel: Für Menschen mit Hörbehinderung
  • Audiodeskription oder Volltextalternative: Für blinde Menschen

Seitentitel & Texte

  • Seitentitel: Der Seitentitel einer CMS-Seite muss aussagekräftig sein. Tipp: Seitenbezeichnung und Seitentitel müssen nicht identisch sein. Der Seitentitel darf etwas ausführlicher sein.
  • Überschriften: Kennzeichnen als h2 oder h3. Wichtig: Reihenfolge / Hierarchie bei den Überschriften beachten. „fett“ oder „kursiv“ als Kennzeichnung darf lediglich als Hervorhebung innerhalb eines Textabschnitts und nicht als Formatierung einer Überschrift verwendet werden.
  • Absätze: Keine leeren Absätze verwenden, um einen Abstand zu erzeugen.
  • Zitate: Zitate sollten über den Editor gekennzeichnet werden.
  • Aufzählungen: Listen dürfen nicht manuell erzeugt werden (durch Bindestriche), sondern müssen über den Editor entsprechend formatiert werden.
  • Abkürzungen: Sollten vermieden oder ausgeschrieben werden.
  • Fremdwörter: Anglizismen und Fremdwörter sollten vermieden werden. Ganze Textabschnitte in einer anderen Sprache sollten über die Sprachauszeichnung gekennzeichnet werden.

Tabellen

  • Tabellen sollten grundsätzlich sparsam verwendet werden.
  • Zellen über die Zelleneigenschaften (Zellenstil und Zellenart) kennzeichnen.
  • Leere Zeilen als Platzhalter innerhalb einer Tabelle sind nicht barrierefrei.
  • Die Verwendung von Bildern in Tabellen ist nicht zulässig.

Links

Links müssen eindeutig formuliert und unabhängig vom Kontext für den Nutzer verständlich sein.
  • Der Titel des Links ist aussagekräftig. Also ist keine zusätzliche Linkbeschreibung notwendig.
    Beispiel: Abwassergebührenordnung 2019 (PDF)
  • Der Titel des Links ist nicht aussagekräftig. Also muss eine sinnvolle Linkbeschreibung hinterlegt werden. 
    Beispiel: Statt "Mehr erfahren"  lieber die Linkbeschreibung: „Kinderferienprogramm 2020“

    Alternativ dazu kann der Titel des Links um einen Bezug zum Kontext ergänzt werden.
    Beispiel: Mehr erfahren zum Kinderferienprogramm 2020
  • Externe Links. Externe Links müssen immer in einem neuen Fenster geöffnet werden. In der Linkbeschreibung muss der Hinweis „Neues Browserfenster:“ enthalten sein.
    Beispiel: www.hithausen.de à Linkbeschreibung: „Neues Browserfenster: Website der Stadt Hithausen“
  • Links auf Dateien. Im Titel des Links sollte der Dateityp angegeben werden.
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