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CoronaCorona Informationen

+ Keine Isolationspflicht ab 16. November 2022 mehr - CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen +


Keine Isolationspflicht ab 16. November 2022 mehr - CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen

Weiterhin gilt:

  • Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben

Neu:

  • Keine ISOLATIONSPFLICHT nach positivem Testergebnis
  • eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung
  • medizinisch-pflegerischer Bereich: nach Isolation, Tätigkeit nur mit neg. Test.
  • KEINE Quarantäne für KONTAKTPERSONEN & HAUSHALTSANGEHÖRIGE.
    • Empfehlung Kontakte reduzieren, allgemeinen Schutzmaßnahmen einhalten (Abstand, Maske, Hygiene)

Weitere Informationen

FAQs Quarantäne

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Aktuelle Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat am 27. September 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2022.

Was gilt nun?

weitreichende Schutzmaßnahmen fallen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung:

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist aufgehoben
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen gilt noch bis 7. April 2023
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie (gilt noch bis 7. April 2023)
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
  • Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:
    • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
    • Testpflichten
      • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten wird zum 01.03.2023 beendet
      • in Schulen und Kitas,
      • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
      • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
    • Ermächtigung hierzu in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt:
      • Testpflichten bis zum Beginn der Osterferien in der Corona-Verordnung Schule & Corona-Verordnung Kita
      • Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Maskenpflicht wird bis 7.04.23 beibehalten, Testpflicht wird ab dem 01.03.2023 beendet

Aktuelle Coronaverordnung

Häufig gestellte Fragen

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Aktuelle Informationen für
Hüfingen und den Schwarzwald-Baar-Kreis


Die Aktuellen Pressemitteilungen des Landratsamtes

Die Aktuellen Fallzahlen, Inzidenzen und alle weiteren Informationen werden vom Landratsamt in Pressemitteilungen bekannt gegeben.

zu den Pressemitteilungen

Landratsamt: Infos zum Coronavirus

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Weitere Regionale Informationen

impfmöglichkeiten im kreis

Abstrichstellen im Landkreis

PCR-Abstrichstelle des Landratsamtes

Wichtige Informationen für Reiserückkehrer

Coronavirus-Einreiseverordnung gültig vom 22. Dezember 2021

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 22. Dezember 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht.

CoronaEinreiseV (Bund)


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