Städtische Hallen- und Probenräume bis Ende Dezember geschlossen – Ausnahme für Instrumentalunterricht, Schulsport und Kitas
02.12.2020
Laut der seit 01.12.2020 gültigen aktuellen Corona-Verordnung sind Unterhaltungsveranstaltungen, Musik- und Gesangsproben, sonstige Proben und der Trainings- und Spielbetrieb der Sport treibenden Vereine auch weiterhin untersagt. Auch dürfen in dieser Zeit keine Ansammlungen und privaten Veranstaltungen in privaten und öffentlichen Räumlichkeiten mit mehr als 5 Personen aus max. 2 Haushalten stattfinden.
Entgegen dem Verbot des Trainingsbetriebes für Sport treibenden Vereine ist der Schulsport und Sport der Kindergärten nicht untersagt und kann somit auf Sportplätzen und in Turnhallen stattfinden.
Die Stadtverwaltung hat daher entschieden die städtischen Hallen- und Probenräume auch weiterhin bis zum 31.12.2020 für alle Aktivitäten, außer für den Instrumentalunterricht, Schulsport und Kitas, zu schließen. Davon betroffen sind auch Veranstaltungen, die nicht der Unterhaltung dienen.