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Rathaus Hüfingen von vorne

Stadtnachrichten

Informationen zum Winterdienst


Aufgrund der derzeit herrschenden Witterung bitten wir die Eigentümer und Grundstücksanlieger die Verpflichtungen aus der Räum- und Streupflichtsatzung vom 13.11.2104 einzuhalten und die Gehwege und Randbereiche von Straßen ohne Gehweg ordnungsgemäß zu räumen und zu streuen. Wir geben Ihnen nachfolgende Informationen:

  • Verpflichtete sind sowohl Eigentümer des anliegenden Grundstückes als auch Besitzer (z.B. Mieter und Pächter). Besteht die Verpflichtung für mehrere Personen, haben sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.
  • Das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte muss montags - freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr erfolgt sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
  • Wenn keine Gehwege an einer Straße vorhanden sind, dann muss eine entsprechende Fläche von 1 Meter gereinigt, geräumt bzw. gestreut werden – egal ob es sich um ein Wohn- oder Gewerbegrundstück handelt. Bei Gehwegen muss i. d. R. mindestens auf 1 Meter Breite geräumt bzw. gestreut werden.
  • Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Die Verwendung von auftauendem Streumittel ist grundsätzlich verboten. Die Ausnahmefälle sind in der Satzung geregelt.
  • Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.
  • In vielen Wohngebieten wird der gesamte Straßenschnee auf eine Gehwegseite geräumt. Auf dieser Seite entfällt die Räumpflicht. Eine Übersicht auf welche Gehwegseite gebahnt wird, finden Sie hier.

 
Wer die Verpflichtungen der Satzung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
 
Weitere Informationen inkl. des vollständigen Wortlauts der Satzung finden Sie ebenfalls hier.
 
Für den Winterdienst durch den städtischen Bauhof und Privatunternehmen im Auftrag der Stadt möchten wir um Beachtung folgender Hinweise bitten:

  • Im Stadtgebiet und in den Ortsteilen wird der Winterdienst nur eingeschränkt durchgeführt. Steilstrecken werden vorrangig gestreut. Weiter bitten wir um Verständnis und etwas Geduld, da wir nicht überall gleichzeitig räumen können.
  • Das Räumen des Schnees vom Gehweg auf die Straße ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Geh- und Fahrverhalten ist den Witterungsverhältnissen anzupassen.
  • Bitte halten Sie genügend Abstand zu den Räumfahrzeugen, damit das Rückwärtsfahren und Rangieren gefahrlos möglich ist.
  • Damit die erforderlichen Schneeräumarbeiten im Straßenbereich nicht erschwert oder unmöglich werden, sollten in das Lichtraumprofil des Straßenraumes hineinragenden Sträucher und Bäume zurückgeschnitten oder entfernet werden. Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden, damit die Räumfahrzeuge nicht behindert werden und die zu räumenden Schneemassen die Fahrzeuge nicht beschädigen.

Informationen zum Winterdienst

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