Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Corona-Absonderungspflicht
18.01.2021
Personen, die an Corona erkrankt sind oder Symptome aufweisen und Kontaktpersonen der Kategorie 1, haben sich nach der Corona-Verordnung-Absonderung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Einhaltung der Absonderungspflicht wird regelmäßig stichprobenartig überprüft.
Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern hat das Sozialministerium die Ortspolizeibehörden angewiesen in einer zusätzlichen Schwerpunktaktion die Einhaltung der Absonderungsverpflichtungen in KW 3 zu überprüfen.
Unabhängig von den durchzuführenden Kontrollen sind Absonderungspflichten zwingend einzuhalten. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.