Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Informationen für
Hüfingen und den Schwarzwald-Baar-Kreis
Im folgenden finden Sie aktuelle Informationen für Hüfingen und den Schwarzwald-Baar-Kreis, die das Corona-Virus betreffen.
Die Aktuellen Pressemitteilungen des Landratsamtes
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Anpassung der CoronaVO Absonderung
Die Änderung der CoronaVO Absonderung tritt am 03.05.2022 in Kraft.
Die routinemäßige Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsämter findet nicht mehr statt.
Die Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen bleibt dennoch bestehen und wird von den Ortspolizeibehörden kontrolliert.
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CoronaVO geändert - Gültig ab 19.03.2022
Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- in Arzt- und Zahnarztpraxen,
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
- Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:
- Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- Testpflichten
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- in Schulen und Kitas,
- in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
- in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
- Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung des Landes, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage finden Sie auf unserer
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Weitere Regionale Informationen:
PCR-Abstrichstelle des Landratsamtes