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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Förderprogramm für 2022


Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Förderprogramm für 2022

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2022 ausgeschrieben.

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

Förderschwerpunkt „Wohnen“

Im Fokus des ELR stehen die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzung leerstehender Gebäude, die Aufstockung von Gebäuden sowie die Nachverdichtung im Ortskern (Baulückenschluss). Förderfähig ist auch die Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen durch umfassende Modernisierung. Die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken bzw. Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sind ebenfalls förderfähig. Ziel ist und bleibt es, für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Auch wird der sogenannte CO2-Speicherzuschlag beibehalten. „Für Projekte mit überwiegend ressourcenschonenden, CO2-bindenden Baustoffen wie z.B. Holz, ist ein Zuschlag von 5 % auf die sonst übliche Fördersumme möglich.

Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Aufstockung, Modernisierung und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung (nur bei Umnutzung, Aufstockung und Modernisierung, nicht bei Neubau).

Im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ wird folgendes gefördert:

Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird folgendes gefördert:

Verlagerung von Unternehmen aus Gemengelage, Neuansiedlung und Erweiterung von Unternehmen, Reaktivierung einer Brache

Für die Stadtteile ist eine Förderung in allen Förderschwerpunkten (WOHNEN, GRUNDVERSORGUNG und ARBEITEN) möglich. Für die Kernstadt ist eine Förderung im Förderschwerpunkt GRUNDVERSORGUNG und ARBEITEN möglich.

Die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2022, die ELR-Verwaltungsvorschrift, die Antragsformulare sowie weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter

mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.

Die Anträge sind in fünffacher Ausfertigung bis zum 13.08.2021 beim Bauamt Hüfingen einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie, außer im Internet, auch bei den Ortsverwaltungen bzw. beim Bauamt Hüfingen, 0771/6009-65.

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Redakteur / Urheber
Bauamt der Stadt Hüfingen
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