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Stadtnachrichten

Gewässerschau in Hüfingen am Bregkanal, in Hausen vor Wald am Dorfbach, östlich Mundelfingen am Aubach


Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Hüfingen ist auf ihrer Gemarkung Träger der Unterhaltungslast u.a. für die Gewässer Bregkanal, Dorfbach (Schlehwiesengraben) und Aubach.

Deshalb führt die Stadt Hüfingen am 14. Oktober 2021 an den genannten Gewässern eine Gewässerschau durch. Der Bregkanal wird zwischen Gemarkungsgrenze zu Bräunlingen bis zum Festplatz in Hüfingen, der Dorfbach im Ortsbereich von Hausen vor Wald und der Aubach östlich von Mundelfingen begangen.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner, aber auch für die Unterlieger-Gemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Hüfingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Mayer, Bauamt der Stadt Hüfingen, Tel. Nr. 0771 6009-63.

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