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Landes-Familienpass
Gutscheinkarte 2022


Ab sofort können die neuen Gutscheinkarten 2022 zum Landes-Familienpass im Büro, Bereich Familie, Bildung und SOZIALES unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses staatliche Schlösser und Gärten und staatliche Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es bei zahlreichen Freizeitangeboten Einschränkungen für den Besuch. Zum Teil ist ein Besuch derzeit nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.

Die neue Gutscheinkarte wird an die bisherigen Inhaber des Landes-Familienpasses ohne neuen Antrag ausgegeben, jedoch nur bei Vorlage des gültigen Landes-Familienpasses.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigenden Kindern, die  mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind

- Familien, die Hartz IV-bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Ab 01. Januar 2022: Wohngeldberechtigte

Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig.

Wenn Sie noch keinen Landes-Familienpass haben, können Sie diesen hier beantragen.

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