Volltextsuche auf: https://www.huefingen.de
Rathaus Hüfingen von vorne

Stadtnachrichten

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erlässt Allgemeinverfügung
VERFÜGUNG ZUR MASKENPFLICHT BEI ANSAMMLUNGEN


Ab Donnerstag, 23. Dezember, 0 Uhr gilt im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen eine Maskenpflicht. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat am Mittwoch, 22. Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Maskenpflicht bei Ansammlungen regelt. Die Verfügung wurde auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht, tritt am Donnerstag, 23. Dezember um 0 Uhr in Kraft und ist befristet bis zum 10. Januar 2022 um 24 Uhr.

Die Allgemeinverfügung regelt, dass auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) getragen werden muss. Dies gilt auch, wenn der erforderliche Mindestabstand grundsätzlich eingehalten werden kann.

Ausschlaggebend für die Allgemeinverfügung waren insbesondere die Ansammlungen oder Aufzüge, die aktuell gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu beobachten sind. „Derzeit gibt es im Schwarzwald-Baar-Kreis vermehrt organisierte Ansammlungen von Personen, welche überwiegend auch als Versammlung im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz (GG) einzustufen sind, jedoch zuvor nicht angemeldet wurden und ohne Versammlungsleiter durchgeführt werden. Neben Villingen-Schwenningen fanden solche organsierten Ansammlungen bereits in Furtwangen, Königsfeld und in St. Georgen statt“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Bei der organisierten Ansammlung in VS-Villingen seien die in der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Mindestabstände nicht eingehalten worden - zum einen bewusst, zum anderen auch aufgrund des dynamischen Geschehens und der unterschiedlichen Schrittgeschwindigkeiten. Zum Großteil sei auch keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen worden.

Das Landratsamt begründet die neue Regelung zum jetzigen Zeitpunkt aber auch damit, dass in den Schulferien regelmäßig Ausflüge und Freizeitaktivitäten wahrgenommen werden und es in diesem Zusammenhang häufig zu größeren Ansammlungen von Personen an ÖPNV-Wartebereichen kommen kann. Gleichzeitig werden jedoch die Schüler während der Ferienzeit nicht mehr regelmäßig durch den Schulbetrieb getestet. Vor allem die Innenstadtbereiche der beiden großen Kreisstädte im Schwarzwald-Baar-Kreis seien beliebte Ausflugs-, Dienstleistungs- und Einkaufsziele mit teilweise engen Straßen- und Passagenverhältnissen. Hinzu kommt, dass sich in der Silvesternacht regelmäßig größere Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum bilden. Aus dieser Sachlage ergibt sich eine grundsätzlich erhöhte Infektionsgefahr, selbst im Freien.

Aufgrund der aktuellen Situation, der aufkommenden Omikron-Variante, der bevorstehenden Weihnachtstage und der gewohnheitsmäßigen Urlaubs- und Schulferienzeit während des Jahreswechsels sowie dem aufkommenden Phänomen unangemeldeter, jedoch organisierter Ansammlungen bzw. Versammlungen sieht es das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis als notwendig an, weitergehende, über die bisherigen Regelungen der Corona-Verordnung hinausgehende Maßnahmen im Kreisgebiet zu ergreifen. Ziel ist es, damit die Infektionsketten zu verlangsamen und möglichst zu unterbrechen.

Besonders bei den unangemeldeten Ansammlungen sei zu beobachten, dass immer wieder bewusst oder unbewusst die Maskenpflicht missachtet oder Abstände untereinander falsch eingeschätzt werden. Deshalb sei von einer erhöhten Infektionsgefahr auszugehen.

Allgemeinverfügung

Nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK