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Rathaus Hüfingen von vorne

Stadtnachrichten

Änderung der CoronaVO Absonderung zum 12.01.2022


Die CoronaVO Absonderung wurde zum 12.01.2022 geändert und vereinfacht.

Die Verpflichtung zur Absonderung ergibt sich aus der Verordnung und muss nicht speziell durch Stadt oder Gesundheitsamt angeordnet werden.
In Quarantäne/Isolation muss,

-       wer krankheitsverdächtig ist (Symptome).

-       wer positiv getestet wurde (Schnelltest oder PCR).

-       wer im Haushalt einer positiv getesteten Person wohnt.

-       wer als Kontaktperson eingestuft wird.

Weiterhin erhalten Sie die Bescheinigung über eine durchgeführte Absonderung auf Antrag durch die Stadt Hüfingen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Die Absonderungsdauer für Infizierte sowie Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige beträgt nun maximal 10 Tage und kann durch eine Testung am 7. Tag verkürzt werden. Schüler*Innen und Kita-Kinder können sich bereits am 5. Tag freitesten.

Eine Quarantäneverpflichtung für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige besteht nicht, bei „Frisch“ Genesenen und Geimpften (max. 3 Monate zurückliegend) und bei Geboosterten.

Übersicht über die Absonderungszeiträume (Stand 12.01.2022)

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