FFP2-Maskenpflicht in Baden-Württemberg
14.01.2022
Mit der Anpassung der CoronaVO am 12.01.2022 wurde in Baden-Württemberg die Maskenpflicht verschärft. Nun muss in geschlossenen Räumen in der Warn- und Alarmstufe von Personen ab 18 Jahren eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden.
Die OP-Masken sind nichtmehr ausreichend.
Keine Maske ist dagegen nötig:
- Im privaten Bereich
- Im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann,
- Bei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 6 Jahren
- Bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung
Weiterhin ist im öffentlichen Nahverkehr eine OP-Maske ausreichend. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch hier eine FFP2-Maske für wesentlich mehr Sicherheit sorgt.
Die Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bleiben durch diese Anpassungen unberührt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Ordnungsamt unter:
0771 6009-32