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Stadtnachrichten

FFP2-Maskenpflicht in Baden-Württemberg


Mit der Anpassung der CoronaVO am 12.01.2022 wurde in Baden-Württemberg die Maskenpflicht verschärft. Nun muss in geschlossenen Räumen in der Warn- und Alarmstufe von Personen ab 18 Jahren eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden.

Die OP-Masken sind nichtmehr ausreichend.

Keine Maske ist dagegen nötig:

  • Im privaten Bereich
  • Im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann,
  • Bei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 6 Jahren
  • Bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung

Weiterhin ist im öffentlichen Nahverkehr eine OP-Maske ausreichend. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch hier eine FFP2-Maske für wesentlich mehr Sicherheit sorgt.

Die Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bleiben durch diese Anpassungen unberührt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Ordnungsamt unter:

0771 6009-32

ordnungsamt(at)huefingen.de

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