Absonderungsbescheinigung: Fragen und Antworten des Sozialministeriums
Derzeit geht eine Vielzahl von Anträgen auf eine Absonderungsbescheinigung aufgrund einer Absonderungspflicht bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Hüfingen ein. Oft ist dem Antragsteller nicht klar, wozu diese überhaupt benötigt wird. Einer Bitte zur Erklärung kam das Sozialministerium kürzlich nach und hat die Fragen und Antworten zur CoronaVO Absonderung überarbeitet.
Das Sozialministerium macht hier deutlich, dass die Absonderungsbescheinigung dem Arbeitgeber nicht zur Bestätigung einer bestehenden Absonderungspflicht vorgelegt werden muss und die Bescheinigung auch nicht dazu dient, in anderen Bereichen die Dauer bzw. das Ende der Absonderung darzulegen. Sie dient allein der Vorbereitung des Entschädigungsverfahrens vom Arbeitgeber des Absonderungspflichtigen beim zuständigen Regierungspräsidium.
Die Ortspolizeibehörde der Stadt Hüfingen stellt ein entsprechendes Antragsformular für seine Bürger auf Ihrer Homepage unter www.huefingen.de/corona zur Verfügung. Auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt Hüfingen können Anträge abgeholt werden.
Telefonische Fragen zur Absonderungsbescheinigung beantwortet Herr Martin Reiser von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr unter der 0771 6009-32.