Obstertrag auf städtischen Streuobstwiesen und -reihen
Dieses Jahr ist wieder ein normaler Obstertrag zu erwarten. Da der Obstertrag auch geordnet beerntet werden kann, ist folgendes zu beachten:
In den Ortsteilen erfolgt die Vergabe über die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bzw. durch die Ortsverwaltungen.
In der Kernstadt ist folgendes vorgesehen:
Die Obstbäume, die mit einem gelben Band gekennzeichnet sind, sind für die Allgemeinheit freigegeben.
Die Beerntung ist sorgfältig durchzuführen, es dürfen keine Schäden am Baum entstehen (Astabbrüche). Die Beerntung erfolgt in Eigenverantwortung und die Stadt haftet nicht für Schäden, die beim Pflücken der Früchte entstehen.
Bei Fragen steht der Biotopbeauftragte Peter Marx zur Verfügung, Tel. 0771 929 410 9.
Peter Marx steht an einem, mit gelben Band markierten Streuobstbaum.