Volltextsuche auf: https://www.huefingen.de
Rathaus Hüfingen von vorne

Stadtnachrichten

Förderlinie "Spitze auf dem Land"
im Rahmen von EFRE bzw. des ELR-Programms


Diese Förderlinie richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land innovative Projekte welche die Spitzenstellung des Landes weiter ausbauen.

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte kleinere und mittlere Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kernelemente für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.

Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Anträge auf Aufnahme in die Förderlinie können laufend vorgelegt werden. Die Auswahlrunden finden halbjährlich statt. Die jeweils zum 28. Februar und 31. August des laufenden Jahres vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge durch die Stadt beim RP gehen in das Auswahlverfahren ein. Die letzte Antragsrunde läuft zum 31. August 2027. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlags des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Interessierte Firmen sollten sich zur Beratung und Begleitung im Rahmen der Antragstellung bitte direkt an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 32, Frau Nicolette Bucher,  0716/208-1255, nicolette.bucher(at)rpf.bwl.de wenden.

Weitere Infos bzw. Antragsformulare finden sie unter folgendem Link:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre 

^
Redakteur / Urheber
Bauamt der Stadt Hüfingen
Nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK