Städtischer Familien- und Seniorenpass
Jetzt Rückerstattungen für 2022 beantragen!
12.01.2023
Inhaber des Familien- und Seniorenpasses 2022 können noch bis 31.01.2023 Ihre Rückerstattungsanträge mit den entsprechenden Belegen beim Sachgebiet Familie, Bildung und SOZIALES beantragen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie keine Förderung von anderer Seite (z.B. Bildungs- und Teilhabepaket) erhalten. Eine doppelte Förderung ist nicht möglich. Bitte bestätigen Sie uns dies bei der Abgabe der Belege. Die Belege können Sie auch per E-Mail zusenden oder diese in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte reichen Sie nur dann Originalbelege ein, wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Ansonsten übersenden Sie uns bitte KOPIEN der Originalbelege, die dann bei unseren Unterlagen verbleiben können.