Rechnungsstellung mit PDF-Rechnung als Lieferant der Stadt Hüfingen
19.12.2024
Rechnungsstellung mit PDF-Rechnung als Lieferant der Stadt Hüfingen
Sie wollen als Lieferant der Stadt Hüfingen Ihre Rechnungen künftig mittels PDF-Rechnungen einreichen? Hier finden Sie Details zur Rechnungsstellung mittels PDF-Rechnung bei der Stadt Hüfingen.
Für den Eingang von PDF-Rechnungen hat die Stadt Hüfingen die zentrale E-Mail-Adresse info(at)huefingen.de bestimmt.
Eingehende PDF-Rechnungen werden an die jeweiligen Ämter weitergeleitet. Für PDF-Rechnungen, die per E-Mail eingehen, gelten folgende Anforderungen:
- Ein Anhang pro E-Mail: Jede E-Mail muss genau einen Dateianhang enthalten. E-Mails ohne Dateianhang oder mit mehreren Dateianhängen werden automatisch abgewiesen
- Eine Rechnung pro E-Mail: Für jede Rechnung muss eine eigene E-Mail versendet werden.
- Zulässige Anhangs-Formate: Es werden nur Anlagen im PDF-Format akzeptiert. Andere Formate sind nicht zulässig und werden abgewiesen.
- Umgang mit rechnungsbegleitenden Dokumenten: Rechnungsbegleitende Dokumente (zum Beispiel Leistungsnachweise, Arbeitsberichte etc.) müssen in die Rechnungsdatei integriert werden.
- E-Mail-Text: Relevante Informationen sollen in der PDF stehen. Der Begleittext in der E-Mail wird nicht zur Kenntnis genommen.
- Kein Kennwortschutz: Die übermittelten Dateien dürfen nicht durch ein Kennwort geschützt sein.
- Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug: Die zum uneingeschränkten Vorsteuerabzug erforderlichen gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG sind einzuhalten.
- Bitte senden Sie keine Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Kundeninformationen oder sonstigen Geschäftsschreiben zusammen mit der Rechnung.
Alternativ können Rechnungssteller ihre PDF-Rechnungen durch Hochladen/Upload der Rechnungsdatei auf der Seite https://service-bw.de/erechnung einbringen.
Die hierzu notwendige Leitweg-ID der Stadt Hüfingen lautet: 08326027-A6760-42