Informationsveranstaltung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Hüfingen
Die Städte und Gemeinden sind in Baden-Württemberg gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg zuständig, Lärmaktionspläne für ihre Gemarkung aufzustellen.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Für die Stadt Hüfingen sind von der Kartierung die Bundesstraßen B 31 und B 27, sowie die Landesstraße L 171 zwischen B 31 und nördlicher Gemarkungsgrenze betroffen. Die Stadt hat hierzu in der Lärmaktionsplanung Stufe 2 bereits einen qualifizierten Lärmaktionsplan erstellt. In Stufe 3 muss der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden. Dabei werden neben den von der LUBW kartierten Abschnitten auch weitere freiwillige Strecken kartiert.
Das beauftragte Büro Rapp Trans AG, Freiburg erarbeitete zwischenzeitlich die umfassenden Lärmberechnungen, ein Maßnahmengrobkonzept sowie die Wirkungsanalyse möglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen. Vor einer Abwägung und Festsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen durch den Gemeinderat sollen in einer frühzeitigen Beteiligung die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden.
Die bisherigen Untersuchungsergebnisse werden von Herrn Bürgermeister Kollmeier und Herrn Wolfgang Wahl vorgestellt. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Ideen aktiv einzubringen.