Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
- Kinderreisepass oder Personalausweis
Insbesondere bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union genügt für deutsche Kinder in der Regel ein Kinderreisepass oder Personalausweis. Kinderausweise werden seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. - Reisepass
Grundsätzlich kann jeder Deutsche ab der Geburt einen eigenen Reisepass bekommen. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils den Antrag stellen. Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig.
Achtung: Für manche Reiseziele (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise) ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise".
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Sachbearbeiterin / Meldewesen
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Sachbearbeiterin / Meldewesen
Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
- in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Außerdem muss es unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck seines linken und rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe werden Fingerabdrücke ersatzweise abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus dauerhaft bestehenden, medizinischen Gründen unmöglich ist.
Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens schon einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
- aktuelle Geburtsurkunde
- in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Sorgeberechtigten
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
- sollten nicht beide Sorgeberechtigten den Antrag stellen: zusätzlich
- schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
- bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
- Sorgerechtserklärung oder wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.
keine
- für einen Reisepass mit 32/48 Seiten: EUR 37,50/EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Behörde den Reisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
Sie sind verpflichtet, den Verlust des Reisepasses für Ihr Kind schnellst möglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen". Die dort beschriebenen Bedingungen gelten auch für Reisepässe für Kinder.