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Kinder klatschen fröhlich bei einer Veranstaltung

Hundeleinenpflicht

Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Wo genau die Leinenpflicht gilt, sehen Sie hier:

Leinenpflicht für Hunde in der Kernstadt
 
Ferner hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
 
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einer Geldbuße geahndet.
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