Personalausweis - Adresse ändern
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.
Bei einem Umzug muss die Anschrift auf dem Personalausweis und dem Ausweis-Chip aktualisiert werden.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
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Sachbearbeiterin / Meldewesen
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Sachbearbeiterin / Meldewesen
Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros oder die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
- Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihres Personalausweises geändert.
- Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse und Hinweise, wie Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Personalausweis anbringen.
oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und aktualisiert die Adresse auf Ihrem Personalausweis mittels eines Adressaufklebers.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie zu beantragen..
- gültiger Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Personalausweis ändern lassen oder selbst online ändern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Es fallen keine Gebühren an.
Sie können die Adressänderung auf Ihrem Personalausweis nur dann online vornehmen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9, Absatz 5 Nummer 1 Ausweismuster; gespeicherte Daten
- § 7 Sachliche Zuständigkeit
- § 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
- § 18 Absatz 6 Elektronischer Identitätsnachweis
- § 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
- § 20a Absatz 2 Hoheitliche Berechtigungszertifikate
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Ausweisinhabers
Personalausweisverordnung (PauswV)
- § 2 Nummer 2f Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- § 19 Änderung der Anschrift
- Anhang 1a Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises
- Anhang 1b Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
- Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 6 Tabelle 2 und 3
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
- § 1 Absatz 5 Gebühren für Ausweise
Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes
- § 1 Pass- und Personalausweisbehörden