Personalausweis - Adresse ändern lassen
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.
Bei einem Umzug muss die Anschrift auf dem Personalausweis und dem Ausweis-Chip aktualisiert werden.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
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Sachbearbeiterin / Meldewesen
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Sachbearbeiterin / Meldewesen
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Wenden Sie sich an
- die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die neue Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
- Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung, wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt
- Abmeldung bei Umzug ins Ausland
schnellst möglich
Es fallen keine Gebühren an.
Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 5 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweismuster; gespeicherte Daten)
- § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
- § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV) (Änderung der Anschrift)
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)