Bewohnerparkausweis beantragen
In Hüfingen ist in der Hinterstadt das Parken seit 1992 ein Zonen-Halteverbot gültig.
Für den Zeitraum von 20:00 bis 8:00 Uhr dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechendem gültigem Anwohnerparkausweis in der Zone Parken.
Folgende Straßen sind betroffen:
- Pfarrhausstraße
- Sennhofstraße
- Zehntgasse
- Hinterstadt ab Hausnummer 5
- Gerberweg
- Burgplatz
Der Anwohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Sachgebietsleiterin / Ordnungsamt, stellv. Hauptamtsleiterin
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag Anwohnerparkausweis nach § 46 StVO
- Sie sind im Anwohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
- Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
- pro Haushalt ist nur ein Ausweis möglich.
- Gewebebetriebe erhalten pro Betrieb einen Ausweis.
In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung