Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
- Treibjagden
Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
- die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: Stadtverwaltung oder Landratsamt
- wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt:
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt - wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt:
das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis bzw. Anordnung
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich mit unten stehendem Formular beim Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis beantragen.
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- dem Veranstalter,
- den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese teilt sie – einschließlich der Auflagen und Bedingungen – dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
- vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
- Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
- RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.
Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten
keine
Straßengesetz von Baden-Württemberg (StrG):
- § 16 Absatz 1 Satz 1 Sondernutzung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 29 Absatz 2 Übermäßige Straßenbenutzung
- § 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.