Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
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Bereichsbeauftragte / Abgaben & Beiträge
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt
- Sie sind
- Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
- erbbauberechtigt.
- Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.
Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.
keine
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Der Beitrag richtet sich nach den dem in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegten Verteilungsmaßstab (in der Regel eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche).
Der Beitragssatz pro Maßstabseinheit wird von der zuständigen Gemeinde in der Satzung festgesetzt.
Abwasser-Beitrag
Kanalbeitrag: 2,36 Euro/m² NF
Klärwerkbeitrag: 0,69 Euro/m² NF
Abwasserbeitrag: 3,05 Euro/m² NF
Wasserversorungsbeitrag netto: 1,79 Euro/m² NF
Wasserversorgungsbeitrag brutto: 1,92 Euro/m² NF
Summer Abwasser- und WV-Beitrag brutto: 4,97 Euro/m² NF
Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)
- § 20 Beitragserhebung
- § 21 Beitragsschuldner
- § 25 Vorauszahlungen
- § 31 Beitragsbemessung
- § 32 Entstehung der Beitragsschuld
- § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
- Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt