Abwasser entsorgen
Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet.
Für die Abrechnung der Abwassergebühren ist die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG, Leo-Wohleb-Straße 3, 78176 Blumberg, Tel: 07702 / 4392 0 zuständig.
Bei Störungen oder technischen Fragen steht ihnen ein Mitarbeiter unter folgender Telefonnummer 0172 / 7330315 zur Verfügung.
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Sachbearbeiter / Tiefbau
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Wassermeister
Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.
keine
Für die Abwasserentsorgung sind die Kommunen zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände mit der Abwasserbehandlung beauftragen. Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserversorgung anschließen zu lassen.
Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Die Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder Eigentümer des Grundstücks.
keine
keine
Für das Abwasser, das über die kommunale Kanalisation in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet wird, erheben die Kommunen Abwassergebühren.
Die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG wurde von der Stadt Hüfingen beauftragt, die Abwassergebühren und die Wassergebühren zu berechnen, die Gebührenbescheide auszufertigen und zu versenden sowie die Gebühren entgegenzunehmen und an die Stadt Hüfingen abzuführen.
Schmutzwassergebühr | 1,84 Euro/m³ |
Niederschlagswassergebühr | 0,29 Euro/m² |
Wasserverbrauchsgebühren netto | 2,35 Euro/m³ |
brutto (incl. 7 % MwSt.) 1,07 | 2,51 Euro/m³ |
Summe Abwasser- u. Wasserverbrauchsgeb. | 4,35 Euro/m³ |
keiner
- §§ 54 ff. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Abwasserbeseitigung)
- §§ 46 ff. Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Abwasserbeseitigung)
- § 13 KAG (Gebührenerhebung)
- § 14 KAG (Gebührenbemessung)
- § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)