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Kinder klatschen fröhlich bei einer Veranstaltung

Hausnummernvergabe

Die Straßennamen werden in der Regel schon bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden (Gemeinderat) bestimmt. Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen.

Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen erleichtern, zum Beispiel für Rettung, Polizei und Feuerwehr.

Bei Neubauten bzw. Umbauten mit veränderter Eingangssituation (mehrere Eingänge) usw. ist rechtzeitig eine Hausnummernvergabe erforderlich.
Sie können eine Hausnummer persönlich, textlich, per Fax oder per E-Mail beantragen.

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Mitarbeiter
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Erforderliche Unterlagen

- Baugenehmigung oder
- Planunterlagen für den Bau

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Zugehörigkeit zu
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