Mahnung / Beitreibung / Vollstreckung
Falls Sie Ihre Zahlungen nicht zum Fälligkeitstermin entrichten, erhalten Sie von der Stadtkasse (automatisch erstellte) unangenehme Post.
Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Stadtkasse Hüfingen benötigt unbedingt das Buchungszeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.
Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuelle Säumniszuschläge zu bezahlen.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, wird automatisch die Vollstreckung eingeleitet.
Sie können kostenpflichtige Mahnungen vermeiden, wenn Sie sich bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen für die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren der Stadtkasse entscheiden.
Die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren bedeutet für Sie:
Kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen, kein Überwachen von Zahlungsterminen, kein lästiger Mahnbrief, kein Säumniszuschlag, kein Risiko.
Die Einzugsermächtigung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Bitte geben Sie bei allen Rückfragen Ihr vollständiges Buchungszeichen an.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Lastschrift-Einzugsermächtigung