Vergnügungssteuer
Mit der Vergnügungssteuer soll die Aufstellung von Spielgeräten eingedämmt und reduziert werden. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Prävention der Spielsucht geleistet; insbesondere bei Jugendlichen. Dies ist auch von der Rechtsprechung anerkannt.
Eine Untersuchung hat ergeben, dass Spielautomaten ein besonders hohes Suchtpotential bergen. Das Automatenspiel zeichnet sich aus durch einen niedrigschwelligen Zugang, eine rasche Spielabfolge und hohe Ereignisfrequenzen.
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Sachbearbeiterin / Abgaben & Beiträge
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Die Aufstellung von Spielgeräten ist durch den Geräteaufsteller unmittelbar nach Aufstellung bei der Stadt Hüfingen anzuzeigen.
Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und sonstigen
Aufstellungsorten 27 v. H. der Bruttokasse, mindestens jedoch:
- in einer Spielhalle 120 Euro/Monat
- an sonstigen Aufstellungsorten 50 Euro/Monat
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit:
- in Spielhallen 100 Euro/Monat
- an sonstigen Aufstellungsorten 40 Euro/Monat
Aufstellungsorten 27 v. H. der Bruttokasse, mindestens jedoch:
- in einer Spielhalle 120 Euro/Monat
- an sonstigen Aufstellungsorten 50 Euro/Monat
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit:
- in Spielhallen 100 Euro/Monat
- an sonstigen Aufstellungsorten 40 Euro/Monat