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Kinder klatschen fröhlich bei einer Veranstaltung

Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen

Sie benötigen Ersatz, wenn

  • Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
  • eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.
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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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Voraussetzungen

Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.

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Verfahrensablauf

Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/ Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
  • bisheriges oder bisherige Kennzeichen
    Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.
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Bearbeitungsdauer

in der Regel sofort

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Kosten/Leistung

je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 0,50

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Straßenverkehrsamtes in der Internetpräsentation des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis unter www.lrasbk.de/landkreis/aemter-im-ueberblick/strassenverkehrsamt/zulassungsrecht.html.
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