Allgemeines
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz). Die Staatsgewalt wird unter anderem vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Weiter ist im Grundgesetz festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen sind. Die Einzelheiten der Wahlverfahren sind in den jeweiligen Wahlgesetzen geregelt.
Zu entscheidende Frage
In der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2020 wurde einstimmig beschlossen:
Die durch den Bürger zu entscheidende Frage lautet:
"Soll die unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 wieder eingeführt werden?"
Wahltermin
Der Gemeinderat der Stadt Hüfingen hat in der Sitzung vom 19.11.2020 den Beschluss gefasst, dass der Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl am Sonntag, den 26. September 2021, durchgeführt werden soll.
Wie wird gewählt?
Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen ("Quorum"). Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Wer darf wählen?
Bei den Kommunalwahlen sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag:
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie:
- das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben oder
Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretung nicht wahlberechtigt.
Was wird gewählt?
Wahlbezirke
Hüfingen ist in insgesamt acht Wahlbezirke eingeteilt:
- drei in der Kernstadt
- je ein Bezirk in jedem Stadtteil
Zusätzlich sind zwei Briefwahlbezirke eingerichtet.
Weitere Infos
Bekanntmachungen
HINWEIS:
In der Bekanntmachung wurde die alte Rechtslage bzgl. des Quorum angegeben.
Nicht 25 % sind erforderlich sondern nun mehr 20 %.
Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern die Mehrheit mind. 20 % der Stimmberechtigten beträgt.
Hüfingen Bürgerentscheid
Stimmberechtigte : 6016
Quorum 20 % = Mindestens 1204 Stimmen für JA oder NEIN.