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URL:https://www.huefingen.de/termin/Gewaesserschau-in-Huefingen-und-den-Ortsteilen-event-appointment5243
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SUMMARY:Gewässerschau in Hüfingen und den Ortsteilen
DESCRIPTION:\n\nDie Gewässerschau findet in Hüfingen am Bregkanal Hüfingen 
 und in den Ortsteil am Lachengraben Hausen vor Wald am Dorfbach Mundelfinge
 n am Aubach Sumpfohren und am Dorfbach/Mühlbach statt.\nDas Wassergesetz Ba
 den-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungsl
 ast\, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwo
 rtung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Hüfingen ist auf ihrer G
 emarkung Träger der Unterhaltungslast u.a. für die Gewässer Bregkanal\, Lac
 hengraben\, Dorfbach in Hausen vor Wald (Schlehwiesengraben)\, Aubach in Mu
 ndelfingen sowie Dorfbach/Mühlbach in Sumpfohren.
Deshalb führt die Stadt H
 üfingen am Dienstag\, 24. März 2026 zwischen 14:00 und 17:00 Uhr an den gen
 annten Gewässern eine Gewässerschau durch. Der Bregkanal wird zwischen Bräu
 nlinger Straße bis zur Firma Krüger Kunststoffbau\, der Lachengraben vom Li
 dl-Zentrallager bis zur Mündung in die Breg\, der Dorfbach in Hausen vor Wa
 ld zwischen der Bahnlinie und dem südwestlichen Ortsausgang\, der Aubach im
  Ortsbereich Mundelfingen und der Mühlbach/Dorfbach in Sumpfohren von der O
 rtsmitte bis südlich von Sumpfohren begangen.
Eine Gewässerschau ist die Be
 sichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasse
 rschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie die
 nt dazu\, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzule
 iten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposth
 aufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in de
 r Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur V
 erringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner\, aber au
 ch für die Unterlieger-Gemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beei
 nträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

 Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein\,
  Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltu
 ngslast laut § 101 WHG dazu berechtigt\, Grundstücke am Gewässer sowie Anla
 gen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Hüfingen bittet die Anwohner bzw. An
 lieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Bl
 aas\, Tiefbauamt der Stadt Hüfingen\, Tel.: &#43\;49 771 6009-402.
Für die 
 Stadt Hüfingen: Umweltbüro des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen\
 , Rathausplatz 1\, 78166 Donaueschingen\, Tel &#43\;49 771 1751 9707\, E-Ma
 il: Stefany.Lambotte&#64\;gvv-donaueschingen.de\n\nWeitere Informationen: h
 ttps://www.huefingen.de/termin/Gewaesserschau-in-Huefingen-und-den-Ortsteil
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