
Gris Lopez, Lidija
II. Bürgerbüro
Der Familien- und Seniorenpass unterstützt seit seiner Einführung am 1. Januar 1993 Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen dabei, stärker am öffentlichen und kulturellen Leben in Hüfingen teilzunehmen.
Beantragen können ihn Familien sowie Seniorinnen und Senioren, deren Einkommen unter der festgelegten Einkommensgrenzen liegt.
bei denen das Gesamtfamilieneinkommen die unten aufgeführte Einkommensgrenze (Nettobeträge) nicht übersteigt.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.03.2026 folgende Einkommensgrenzen zur Ausstellung des Familien- und Seniorenpasses der Stadt Hüfingen beschlossen:
Familien- und Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind
Alleinerziehende mit einem Kind
Rentnerinnen und Rentner
sowie sonstige Ein- und Zweipersonenhaushalte
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.05.2026 folgende Richtlinien zur Ausstellung des Familien- und Seniorenpasses der Stadt Hüfingen beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2026 gültig sind.
Wesentliche Änderungen im Vergleich zu 2024:
Die Ermäßigungen gelten nicht auf bereits ermäßigte Eintrittskarten. Bei bereits ermäßigten Gebühren und Beiträgen beträgt die maximale Förderung (= Summe aller Ermäßigungen zusammen) 50 %. Die Erstattung der Leistungen erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Nachweise nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres.
Als Berechnungsgrundlage wird grundsätzlich der Steuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung herangezogen. Liegt ein Steuerbescheid nicht vor oder haben sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem maßgebenden Steuerbescheid wesentlich geändert, kann auf die derzeit aktuellen Einkommensverhältnisse zurückgegriffen werden.
Das Kindergeld wird dem Einkommen nicht hinzugerechnet. Elterngeld(Basis) wird dem Einkommen bis zum Mindestbetrag von 300 Euro, Elterngeld(Plus) bis zum Mindestbetrag von 150 Euro nicht hinzugerechnet.
Sozialhilfeempfänger (auch Sozialhilfeempfänger die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bekommen) erhalten den Familienpass einkommensunabhängig. Hierbei ist der Bewilligungsbescheid des Kreissozialamtes vorzulegen.
Die Leistungen des städtischen Familien- und Seniorenpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Der Antrag ist jährlich zu wiederholen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Bei falschen Angaben können die gewährten Hilfen zurückgefordert werden.

II. Bürgerbüro
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