Familien- und Seniorenpass

Mehr Teilhabe für Familien und ältere Menschen

Der Familien- und Seniorenpass unterstützt seit seiner Einführung am 1. Januar 1993 Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen dabei, stärker am öffentlichen und kulturellen Leben in Hüfingen teilzunehmen.

Beantragen können ihn Familien sowie Seniorinnen und Senioren, deren Einkommen unter der festgelegten Einkommensgrenzen liegt.

  • Familien und Bedarfsgemeinschaften mit einem und mehreren Kindern im Haushalt,
  • Alleinerziehende mit einem und mehreren kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt
  • sowie Rentnerinnen und Rentner,

bei denen das Gesamtfamilieneinkommen die unten aufgeführte Einkommensgrenze (Nettobeträge) nicht übersteigt. 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.03.2026 folgende Einkommensgrenzen zur Ausstellung des Familien- und Seniorenpasses der Stadt Hüfingen beschlossen:

Familien- und Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind

  • 2.630 Euro / netto
  • Erhöhung je weiteres Kind: 660 Euro / netto

Alleinerziehende mit einem Kind

  • 2.200 Euro / netto
  • Erhöhung je weiteres Kind: 660 Euro / netto

Rentnerinnen und Rentner
sowie sonstige Ein- und Zweipersonenhaushalte

  • Einzelpersonen: 1.360 Euro / netto
  • Zweipersonenhaushalte: 1.950 Euro / netto

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.05.2026 folgende Richtlinien zur Ausstellung des Familien- und Seniorenpasses der Stadt Hüfingen beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2026 gültig sind.

  1. Betreuungsbeiträge für Kleinkinderbetreuung in Kinderkrippen und Kindertagesstätten in Hüfingen und Felix in Allmendshofen:
    Ermäßigung max. 50% 
  2. Betreuungsbeiträge für über 3-jährige Kinder in Kindergärten und Kindertagesstätten in Hüfingen:
    Ermäßigung max. 50% 
  3. Mittagessen im Rahmen der Kinderkrippen und Kindertageseinrichtungen in Hüfingen sowie in der Kindertagesstätte Felix:
    Ermäßigung 50% 
  4. Betreuungsbeiträge Verlässliche Grundschule Hüfingen sowie Angebote im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung:
    50% 
  5. Kosten Mittagessen im Rahmen der Ganztages-Schul-Angebote sowie der Nachmittagsbetreuungsangebote an der Lucian-Reich-Schule und der Schellenberger Grundschule:
    Ermäßigung 50% 
  6. Kostenpflichtige Beschäftigungsangebote im Rahmen der Ganztagesschule an der Lucian-Reich-Schule:
    Ermäßigung 50% 
  7. Betreuungskosten im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung bzw. Grundschule-VÖ der Schellenberger Schule und an der Lucian-Reich-Schule:
    Ermäßigung 50% 
  8. ERGÄNZUNG: Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten an allgemeinbildenden Schulen, Grundschulen sowie der Eigenanteil an den Kindergartenbeförderungskosten in der Gesamtstadt:
    50% 
  9. ÄNDERUNG: Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft bei Ausflügen, Landschulheimaufenthalten, Studien- und Abschlussfahrten (Schule/Kindergarten):
    Ermäßigung 50% max. 350 Euro
  10. Beiträge Jugendmusikschule Donaueschingen/Hüfingen:
    Ermäßigung 50% 
  11. NEU: Beiträge Bläserschule Hüfingen:
    Ermäßigung 50 % 
  12. Beiträge Jugendkunstschule Donaueschingen/Hüfingen:
    Ermäßigung 50% 
  13. NEU: Mitgliedsbeiträge in örtlichen Sportvereinen für Kinder und Jugendliche:
    Ermäßigung 50%
  14. Kinder- und Jugendkino Hüfingen:
    kostenlose Clubkarte 
  15. Beiträge Kinderferienbetreuung Hüfingen:
    Ermäßigung 50% 
  16. ÄNDERUNG: Erlass von Kostenbeiträgen im Kinderferienprogramm, soweit diese unter 12,00 Euro je Angebot liegen, ansonsten:
    Ermäßigung 50% 
  17. Städtische Kinder- und Jugendbibliothek Hüfingen:
    kostenlose Nutzung 
  18. VHS-Baar Kurse:
    Ermäßigung 50% 
  19. Teilnahme am städtischen Seniorenausflug:
    Ermäßigung 50% 
  20. Aquari - Hallenbad und Sauna Hüfingen:
    50% (Direktabzug)
  21. Kosten für Kinderschwimmkurse im Aquari (nur Eigenangebote des Aquari):
    Ermäßigung 50% 
  22. Bezugsgebühr „Hüfinger Bote“:
    Ermäßigung 50% 
  23. ÄNDERUNG: Stadtmuseum, Römerbad und Schulmuseum Hüfingen:
    kostenloser Eintritt

Wesentliche Änderungen im Vergleich zu 2024:

  • Ziffer 8 (ERGÄNZUNG):
    Der Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten wird auch für Grundschulen zu 50 % ermäßigt.
  • Ziffer 9 (ÄNDERUNG):
    Erhöhung des Deckels von 300 € auf 350 €, um die Inflation bei Beherbergungsbetrieben aufzufangen.
  • Ziffer 11 (NEU):
    Beiträge für die Bläserschule Hüfingen werden zu 50 % ermäßigt.
  • Ziffer 13 (NEU):
    Aufnahme von Sportvereinen, um die soziale Teilhabe und Gesundheit von Kindern breiter zu fördern.
  • Ziffer 16 (ÄNDERUNG):
    Anhebung der Bagatellgrenze von 10 € auf 12 €, was die Abrechnung für die Verwaltung bei kleinen Kursen vereinfacht.
  • Ziffer 23 (ÄNDERUNG):
    Zusammenfassung der Museen zu kostenlosem Eintritt. Da die Einnahmen hier geringer sind als der Verwaltungsaufwand für die Prüfung und Erstattung der Cent-Beträge, profitiert die Verwaltung durch Zeitersparnis.

Die Ermäßigungen gelten nicht auf bereits ermäßigte Eintrittskarten. Bei bereits ermäßigten Gebühren und Beiträgen beträgt die maximale Förderung (= Summe aller Ermäßigungen zusammen) 50 %. Die Erstattung der Leistungen erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Nachweise nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. 

Arbeitnehmer

Als Berechnungsgrundlage wird grundsätzlich der Steuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung herangezogen. Liegt ein Steuerbescheid nicht vor oder haben sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem maßgebenden Steuerbescheid wesentlich geändert, kann auf die derzeit aktuellen Einkommensverhältnisse zurückgegriffen werden.

Das Kindergeld wird dem Einkommen nicht hinzugerechnet. Elterngeld(Basis) wird dem Einkommen bis zum Mindestbetrag von 300 Euro, Elterngeld(Plus) bis zum Mindestbetrag von 150 Euro nicht hinzugerechnet. 

Sozialhilfeempfänger

Sozialhilfeempfänger (auch Sozialhilfeempfänger die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bekommen) erhalten den Familienpass einkommensunabhängig. Hierbei ist der Bewilligungsbescheid des Kreissozialamtes vorzulegen.

  1. Nachweis des Familieneinkommens (Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Zu den Gesamteinkünften rechnen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einkünfte aus geringfügiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhalt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Krankengeld, Wohngeld, Pflegegeld, Abfindungen, usw.) 
  2. Nachweis der Kindergeldberechtigung 
  3. Rentenbewilligungsbescheid

Die Leistungen des städtischen Familien- und Seniorenpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Der Antrag ist jährlich zu wiederholen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. 

Bei falschen Angaben können die gewährten Hilfen zurückgefordert werden.