Förderung der Innenentwicklung

Programm "Innen vor Außen"

Der Gemeinderat hat ein Förderprogramm beschlossen, das die Innenentwicklung der Gemeinde gezielt stärkt und Familien mit Kindern unterstützt.

Damit eine Förderung gewährt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Alle Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Sie untenstehend.

Das Fördergebiet umfasst in Hüfingen das bebaute Ortsetter und in den Ortsteilen die innere Abgrenzung.

Eine Förderung kann erhalten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Natürliche Personen, deren zu versteuerndes Gesamteinkommen des Haushalts in den letzten drei Jahren jeweils 60.000 € nicht überschritten hat.
  • Das Objekt muss selbst bewohnt sein.
  • Das Gebäude muss mindestens 40 Jahre alt sein.

Folgende Besonderheiten sind hierbei zu beachten:

  • Baulückenbebauungen zur Schaffung von neuem Wohnraum sind ebenfalls förderwürdig.
  • Eine Förderung erfolgt erst, wenn Investitionen von mindestens 100.000 € nachgewiesen werden. Hierzu zählen insbesondere Umbau- und Baukosten.
  • Der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude stellen keine förderfähigen Investitionskosten dar.

Sobald Investitionskosten in der vorgenannten Höhe nachgewiesen worden sind beginnt die Förderung.

Ab diesem Zeitpunkt wird eine Grundförderung für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gewährt. Förderberechtigte erhalten dann eine Grundförderung in Höhe von einmalig 5.000 €.

Pro Kind wird ein einmaliger Betrag von 2.000 € ausbezahlt. Dies gilt für Kinder unter 18 Jahre, welche bei Beginn des Förderzeitraums im Haushalt der Eltern gemeldet sind.

Sollten im fünfjährigen Förderzeitraum weitere Kinder hinzukommen, erhalten diese für den restlichen Förderzeitraum ebenso eine Förderung zeitanteilig pro Jahr als Einmalzahlung.

Förderprogramme wie MELAP, ELR, etc. sind vorrangig.

Sollten solche Programme nicht die Höhe des städtischen Förderprogrammes nach den vorgenannten Kriterien erreichen, so kann mit dem städtischen Programm zu dessen maximaler Förderhöhe aufgestockt werden.

Anträge können formlos beim Liegenschaftsamt der Stadt Hüfingen oder mithilfe des Antragsformulars (PDF) gestellt werden.

Ebenso erhalten Sie dort nähere Informationen zu dem Förderprogramm.