Eheschließung anmelden
Die Eheschließenden müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist einer der beiden Eheschließenden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist zur Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und zur Ermittlung etwaiger Eheverbote erforderlich. Sie kann und sollte möglichst frühzeitig angemeldet werden, allerdings nicht länger als 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin.
Einen Terminzur Anmeldung können Sie über den untenstehenden Link direkt online buchen. Bitte bringen Sie zum Termin die unter dem Reiter "erforderlichen Unterlagen" aufgeführten Dokumente mit.
Den Wunschtermin für Ihre Eheschließung in Hüfingen können Sie allerdings schon früher vereinbaren. Standesamtliche Trauungen sind während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag möglich. Zusätzlich bieten wir Ihnen an ausgewählten Trausamstagen die Möglichkeit zur Eheschließung. Die Termine sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Ergänzende Information zum Online-Prozess