Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg.

Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. 

Kontakt

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Stadt gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Es können nur Einzelprojekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung grundsätzlich im kommenden Jahr beginnt.

Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung bis August des Vorjahres beim Bauamt Hüfingen einzureichen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr des kommenden Jahres über die Aufnahme in das ELR. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.

Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung bis August des Vorjahres beim Bauamt Hüfingen einzureichen.


Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Ministerium für Ländlichen Raum

Regierungspräsidium Stuttgart