Antrag
Die Leistungen des städtischen Familien- und Seniorenpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
Der Antrag ist jährlich zu wiederholen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Ermittlung der Anspruchsberechtigung
Arbeitnehmer
Als Berechnungsgrundlage wird grundsätzlich der Steuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung herangezogen. Liegt ein Steuerbescheid nicht vor oder haben sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem maßgebenden Steuerbescheid wesentlich geändert, kann auf die derzeit aktuellen Einkommensverhältnisse zurückgegriffen werden.
Das Kindergeld wird dem Einkommen nicht hinzugerechnet. Elterngeld(Basis) wird dem Einkommen bis zum Mindestbetrag von 300 Euro, Elterngeld(Plus) bis zum Mindestbetrag von 150 Euro nicht hinzugerechnet.
Sozialhilfeempfänger
Sozialhilfeempfänger (auch Sozialhilfeempfänger die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bekommen) erhalten den Familienpass einkommensunabhängig. Hierbei ist der Bewilligungsbescheid des Kreissozialamtes vorzulegen.