Familien- und Seniorenpass beantragen

Mehr Teilhabe für Familien und ältere Menschen

Der Familien- und Seniorenpass unterstützt seit seiner Einführung am 1. Januar 1993 Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen dabei, stärker am öffentlichen und kulturellen Leben in Hüfingen teilzunehmen.

Beantragen können ihn Familien sowie Seniorinnen und Senioren, deren Einkommen unter der festgelegten Einkommensgrenzen liegt.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kreis der Anspruchsberechtigten

  • Familien und Bedarfsgemeinschaften mit einem und mehreren Kindern im Haushalt,
  • Alleinerziehende mit einem und mehreren kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt
  • sowie Rentnerinnen und Rentner,

bei denen das Gesamtfamilieneinkommen die unten aufgeführte Einkommensgrenze (Nettobeträge) nicht übersteigt. 

  1. Nachweis des Familieneinkommens (Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Zu den Gesamteinkünften rechnen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einkünfte aus geringfügiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhalt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Krankengeld, Wohngeld, Pflegegeld, Abfindungen, usw.) 
  2. Nachweis der Kindergeldberechtigung 
  3. Rentenbewilligungsbescheid

Antrag

Die Leistungen des städtischen Familien- und Seniorenpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. 

Der Antrag ist jährlich zu wiederholen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. 

Ermittlung der Anspruchsberechtigung

Arbeitnehmer
Als Berechnungsgrundlage wird grundsätzlich der Steuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung herangezogen. Liegt ein Steuerbescheid nicht vor oder haben sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem maßgebenden Steuerbescheid wesentlich geändert, kann auf die derzeit aktuellen Einkommensverhältnisse zurückgegriffen werden.
Das Kindergeld wird dem Einkommen nicht hinzugerechnet. Elterngeld(Basis) wird dem Einkommen bis zum Mindestbetrag von 300 Euro, Elterngeld(Plus) bis zum Mindestbetrag von 150 Euro nicht hinzugerechnet. 

Sozialhilfeempfänger
Sozialhilfeempfänger (auch Sozialhilfeempfänger die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bekommen) erhalten den Familienpass einkommensunabhängig. Hierbei ist der Bewilligungsbescheid des Kreissozialamtes vorzulegen.

Einkommensgrenzen

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.03.2026 folgende Einkommensgrenzen zur Ausstellung des Familien- und Seniorenpasses der Stadt Hüfingen beschlossen:

Familien- und Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind

  • 2.630 Euro / netto
  • Erhöhung je weiteres Kind: 660 Euro / netto

Alleinerziehende mit einem Kind

  • 2.200 Euro / netto
  • Erhöhung je weiteres Kind: 660 Euro / netto

Rentnerinnen und Rentner

  • Einzelpersonen: 1.360 Euro / netto
  • Zweipersonenhaushalte: 1.950 Euro / netto