Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten:
- Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird,
- Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch in Papier geführt wird.
Die Stadtverwaltung Hüfingen weist darauf hin, dass diese derzeit nicht bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Hüfingen, sondern direkt beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Grundbuchamt - (Stadtbezirk Villingen, Carlo- Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen) beantragt werden sollen.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Grundbuchauszug online auf der Homepage des Amtsgerichtes zu beantragen.