Hausnummernvergabe
Die Straßennamen werden in der Regel schon bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Stadt (Gemeinderatsbeschluss) bestimmt.
Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Stadt vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen.
Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen erleichtern, zum Beispiel für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr.
Bei Neubauten bzw. Umbauten mit veränderter Eingangssituation (mehrere Eingänge, etc.) ist rechtzeitig eine Hausnummernvergabe erforderlich.
Sie können eine Hausnummer persönlich, per Fax oder per E-Mail beantragen.