Landtagswahl 2026

Ihre Stimme zählt!

Am 08. März 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs den 18. Landtag ihres Bundeslandes. Die Wahl findet zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.

Wer darf wählen?

Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetztes sind und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen
  • ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wer darf nicht wählen?

  • Personen, die durch Richterspruch das Wahlrecht verloren haben.
  • Menschen, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben.
    im Ausland lebende Deutsche
  • Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben (Ausnahme: zusätzlich deutsche Staatsbürgerschaft und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen werden erfüllt.)
  • Auch in Baden-Württemberg lebende EU-Bürgerinnen und Bürger (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) sind nicht wahlberechtigt.

Die Wahlbenachrichtigungen für alle Wahlberechtigten, werden ab dem 26.01.2026 per Post versendet. Die Zustellung für Hüfingen beginnt am 30.01.2026. 

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen.

Wahlscheinantrag

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Per Internet

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.

Beim Aufruf des folgenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Per QR-Code

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Per E-Mail

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt(at)huefingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Zustellung

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an
Jennifer Heim,
Tel.: 0771 6009 220, 
E-Mail: wahlamt(at)huefingen.de. 

Beantragung

Die Online-Beantragung der Wahlscheine ist von Montag, 12.01.2026 bis
Donnerstag, 05.03.2026 12:00 Uhr möglich.

Für die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl ist das Wahlamt zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses am Freitag, 06.03.2026 von 08:30 bis 15:00 Uhr geöffnet. In begründeten Fällen (z.B. Krankheit, Verlust des Wahlscheins) können auch danach noch Wahlscheine beantragt werden. Hierfür ist das Wahlamt am Samstag, 07.03.2026 von 08:30 bis 12:00 Uhr und am Wahltag 08.03.2026 von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und 
Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. 

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: +49 761/36122. 

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