Wahlen

Mitbestimmen und Demokratie leben

Damit Bürgerinnen und Bürger wissen, wann und wen sie wählen können, bietet diese Seite umfangreiche Informationen. Sie informiert über aktuelle Wahlen, Abstimmungen und direktdemokratische Beteiligungsverfahren.

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert. Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Jede und jeder Wahlberechtigte kann demnach aktiv an der Demokratie mitwirken. Die Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Im Grundgesetz ist außerdem festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchzuführen sind. Die Einzelheiten der Wahlverfahren sind in den jeweiligen Wahlgesetzen geregelt.

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