Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Die Hundesteuer in Hüfingen beträgt:

  • für den ersten Hund 135,00 Euro, 
  • für den zweiten Hund 270,00 Euro
  • und für einen Kampfhund 1.200,00 Euro.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

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Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Sie halten einen Hund.

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online anmelden. Nutzen Sie das Formular "Digitale An- und Abmeldung Hund".

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

keine

Widerspruch

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin