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Spatenstich

Förderung der Innenentwicklung

"Innen vor Außen" - Programm zur Stärkung der Innenentwicklung und Förderung von Familien mit Kindern

Der Gemeinderat hat ein Förderprogramm zur Stärkung der Innenentwicklung beschlossen. Damit eine Förderung erfolgen kann, bedarf es folgender Voraussetzungen:


Fördergebiet

  • ist in Hüfingen das bebaute Ortsetter und in den Ortsteilen die innere Abgrenzung

Wer erhält eine Förderung?

  • erhalten lediglich natürliche Personen, deren zu versteuerndes Gesamteinkommen des Haushalts in den letzten drei Jahren jeweils 60.000 € nicht überschritten hat
  • erhält nur, wer das Objekt selbst bewohnt
  • das Gebäude muss mindestens 40 Jahre alt sein
  • Baulückenbebauungen zur Schaffung von neuem Wohnraum sind ebenfalls förderwürdig
  • eine Förderung erfolgt erst, wenn Investitionen von mindestens 100.000 € nachgewiesen werden (hierzu gehören insbesondere Umbau- und Baukosten)
  • der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude stellen keine förderfähigen Investitionskosten dar

Förderbeginn

  • sobald Investitionskosten in der vorgenannten Höhe nachgewiesen worden sind
  • ab diesem Zeitpunkt wird eine Grundförderung für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gewährt
  • Förderberechtigte erhalten dann eine Grundförderung in Höhe von einmalig 5.000 €

Kinder werden zusätzlich gefördert

  • pro Kind wird ein einmaliger Betrag von 2.000  € ausbezahlt (dies gilt für Kinder unter 18 Jahre, welche bei Beginn des Förderzeitraums im Haushalt der Eltern gemeldet sind)
  • sollten im fünfjährigen Förderzeitraum weitere Kinder hinzukommen, erhalten diese für den restlichen Förderzeitraum ebenso eine Förderung zeitanteilig pro Jahr als Einmalzahlung

Doppelförderung ist dem Grund nach ausgeschlossen

  • Förderprogramme wie MELAP, ELR, etc. gehen vor
  • sollten solche Programme nicht die Höhe des städtischen Förderpramms nach den vorgenannten Kriterien erreichen, so kann mit dem städtischen Programm zu dessen maximaler Fördererhöhe aufgestockt werden

Anträge können formlos beim Liegenschaftsamt der Stadt Hüfingen gestellt werden. Ebenso erhalten Sie dort nähere Informationen zu dem neuen Förderprogramm.
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