Die ermittelten Werte basieren auf der Auswertung der Kaufpreissammlung der Jahre 2019 und 2020, sowie aus der Erfahrung auf dem Grundstücksmarkt.
Der Bodenrichtwert (§196 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Werteverhältnisse vorliegen.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründet keine Ansprüche zum Beispiel gegenübern Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Der gemeinsame Gutachterausschuss für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis hat die Bodenrichtwertkarten seiner Mitgliedsgemeinden zum Stichtag 31.12.2020 fortgeschrieben.
Die elf Mitgliedsgemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses sind Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Donaueschingen, Furtwangen, Gütenbach, Hüfingen, Schonach, Schönwald, Triberg und Vöhrenbach.
Die Daten sind öffentlich und können von jedem*r interessierten Grundstückseigentümer*in abgefragt werden. Sie geben wertvolle Orientierungshilfen.
Die Bodenrichtwerte-Tabelle 2020 zum download finden sie hier:
Bodenrichtwertzonen Hüfingen und Ortsteile
Bodenrichtwertkarte Hüfingen-Behla
Bodenrichtwertkarte Hüfingen-Fürstenberg
Bodenrichtwertkarte Hüfingen-Hausen vor Wald