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Kinder klatschen fröhlich bei einer Veranstaltung

Hüfinger Bürgerstiftung

Gründung

  • auf Initiative der Stadtverwaltung und des Gemeinderats wurde am 23. Oktober 2008 zur Stärkung des Gemeinwohls die Bürgerstiftung Hüfingen gegründet
  • die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechtes trägt als gemeinnützige Einrichtung zu einem solidarischen Verantwortungsgefühl und einer Atmosphäre des „sich Kümmerns“ bei

Logo der Hüfinger Bürgerstiftung


Zweck der Hüfinger Bürgerstiftung

  • Entwicklung und Förderung gemeinnütziger Projekte in Hüfingen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Altenhilfe, Sport, Gesundheitswesen, Umwelt- und Naturschutz, Kunst, Kultur und Denkmalschutz
  • Förderung von Anliegen, die den Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen
  • Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in Hüfingen

Wer erhält einen Sitz und eine Stimme in der Stiftungsversammlung?

  • Stifter mit einem Stiftungsbeitrag von 250,00 Euro und mehr bei natürlichen Personen
  • Stifter mit einem Stiftungsbetrag von 1.500,00 Euro bei juristischen Personen
  • selbstverständlich können aber auch kleinere Beträge gestiftet und gespendet werden

Sie wollen stiften und spenden?

Dann können Sie beliebige Beträge auf das nachstehende Konto der Hüfinger Bürgerstiftung einbezahlen:
  • Sparkasse Schwarzwald-Baar (Kontonummer: 150 981 481, Bankleitzahl 694 500 65)
  • Volksbank Villingen (Kontonummer: 252 874 01, Bankleitzahl 694 900 00)

Mehr Infos

Vorsitzender Anton Knapp
  • Telefon: 0771 8968480
  • Fax: 0771 8968482
  • Mobil: 0170 3116456
  • E-Mail: info(at)huefinger-buergerstiftung.de

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