Gründung
- auf Initiative der Stadtverwaltung und des Gemeinderats wurde am 23. Oktober 2008 zur Stärkung des Gemeinwohls die Bürgerstiftung Hüfingen gegründet
- die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechtes trägt als gemeinnützige Einrichtung zu einem solidarischen Verantwortungsgefühl und einer Atmosphäre des „sich Kümmerns“ bei
Zweck der Hüfinger Bürgerstiftung
- Entwicklung und Förderung gemeinnütziger Projekte in Hüfingen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Altenhilfe, Sport, Gesundheitswesen, Umwelt- und Naturschutz, Kunst, Kultur und Denkmalschutz
- Förderung von Anliegen, die den Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen
- Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in Hüfingen
Wer erhält einen Sitz und eine Stimme in der Stiftungsversammlung?
- Stifter mit einem Stiftungsbeitrag von 250,00 Euro und mehr bei natürlichen Personen
- Stifter mit einem Stiftungsbetrag von 1.500,00 Euro bei juristischen Personen
- selbstverständlich können aber auch kleinere Beträge gestiftet und gespendet werden
Sie wollen stiften und spenden?
Dann können Sie beliebige Beträge auf das nachstehende Konto der Hüfinger Bürgerstiftung einbezahlen:- Sparkasse Schwarzwald-Baar (Kontonummer: 150 981 481, Bankleitzahl 694 500 65)
- Volksbank Villingen (Kontonummer: 252 874 01, Bankleitzahl 694 900 00)
Mehr Infos
Vorsitzender Anton Knapp- Telefon: 0771 8968480
- Fax: 0771 8968482
- Mobil: 0170 3116456
- E-Mail: info(at)huefinger-buergerstiftung.de
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