Anschlussunterbringung
- Das Ordnungsamt der Stadt Hüfingen bringt Personen nach § 18 Flüchtlingsaufnahmegesetz in Wohnungen unter
- Gemeinsam mit der unteren Aufnahmebehörde - dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - wirkt man auf eine zügige endgültige Unterbringung und Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen hin
Betreuungskreis Asyl
- steht mit seinen Ehrenamtlichen den Flüchtlingen mit Rat und Tat zur Seite
- wer sich im Betreuungskreis engagieren bzw. generell seine Hilfte anbieten möchte, kann sich unter folgender Telefonnummer melden: Tel. 07707 97700
Spendenkonto
Der DRK Ortsverein Hüfingen als Träger der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe hat ein Spendenkonto für die Flüchtlingshilfe eingerichtet. Spenden können unter dem Kennwort "Spende Flüchtlingshilfe Hüfingen" an den DRK Ortsverein Hüfingen - Helferkreis Flüchtlinge - auf folgendes Konto überwiesen werden:- Sparkasse Schwarzwald-Baar
- IBAN DE34 6945 0065 0151 0534 29
Die Spenden werden für Maßnahmen, die nicht über staatliche Förderprojekte sowie die Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden (z. B. zusätzliche Sprachkurse, Integrationsmaßnahmen, zusätzliche Bildungsangebote u. a.), für die Flüchtlinge in Hüfingen verwendet.
Für eingehende Spenden kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Migrationsberatung
- erfolgt durch den Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V
- Die Beratungstermine finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (ab 28 Jahren)
- Frau Neumann-Ibrahim
Gerwigstraße 6, 78050 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 840743
E-Mail: neumann-ibrahim(at)caritas-sbk.de - Frau Schulz
Schulstraße 5, 78166 Donaueschingen
Tel: 0771 83228-16 (nur Freitagvormittag)
E-Mail: schulz(at)caritas-sbk.de
Jugendmigrationsdienst (12-27 Jährige)
- Frau Ebner
Gerwigstraße 6, 78050 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 840743
Schulstraße 5, 78166 Donaueschingen
Tel: 0771 / 83228 (nur Montagvormittag)
E-Mail: ebner(at)caritas-sbk.de
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
- bei ausländerrechtlichen Fragen ist die Ausländerbehörde zuständig
- bei sonstigen Themen im Bereich Asyl ist das Sozialamt zuständig
- für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bedarf es zunächst oftmals der Zustimmung der Ausländerbehörde (entsprechende Formulare finden Arbeitgeber unten)