Volltextsuche auf: https://www.huefingen.de
Der Flyer des Familien- und Seniorenpasses liegt auf einem Tisch au

Anspruchsberechtigung

Welche Unterlagen benötigen wir, um Ihren Antrag bearbeiten zu können?


Allgemein

  • Steuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung (wird grundsätzlich als Berechnungsgrundlage herangezogen)
  • Liegt ein Steuerbescheid nicht vor oder haben sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem maßgebenden Steuerbescheid wesentlich geändert, kann auf die derzeit aktuellen Einkommensverhältnisse zurückgegriffen werden
  • Das Kindergeld wird dem Einkommen nicht hinzugerechnet
  • Elterngeld wird dem Einkommen bis zum Mindestbetrag von 300 Euro nicht hinzugerechnet

Sozialhilfeempfänger

  • erhalten den Familienpass einkommensunabhängig (auch Sozialhilfeempfänger, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bekommen)
  • Bewilligungsbescheid des Kreissozialamtes ist vorzulegen

Arbeitslosengeld II-Empfänger

  • Familienpass wird einkommensunabhängig gewährt
  • Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit

Sonstige Antragsteller (z.B. Rentner, Alleinerziehende oder Familien)

  • Nachweis des Familieneinkommens (Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres)
    Hinweis: Zu den Gesamteinkünften rechnen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einkünfte aus geringfügiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhalt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Krankengeld, Wohngeld, Pflegegeld, Abfindungen usw.
  • Nachweis der Kindergeldberechtigung
  • Rentenbewilligungsbescheid

Ergänzende Hinweise

  • Die Leistungen des städtischen Familien- und Seniorenpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt
  • Der Antrag ist jährlich zu wiederholen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich
  • Bei falschen Angaben können die gewährten Hilfen zurückgefordert werden
Nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK