Welche Unterlagen benötigen wir, um Ihren Antrag bearbeiten zu können?
Allgemein
- Steuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung (wird grundsätzlich als Berechnungsgrundlage herangezogen)
- Liegt ein Steuerbescheid nicht vor oder haben sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem maßgebenden Steuerbescheid wesentlich geändert, kann auf die derzeit aktuellen Einkommensverhältnisse zurückgegriffen werden
- Das Kindergeld wird dem Einkommen nicht hinzugerechnet
- Elterngeld wird dem Einkommen bis zum Mindestbetrag von 300 Euro nicht hinzugerechnet
Sozialhilfeempfänger
- erhalten den Familienpass einkommensunabhängig (auch Sozialhilfeempfänger, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bekommen)
- Bewilligungsbescheid des Kreissozialamtes ist vorzulegen
Arbeitslosengeld II-Empfänger
- Familienpass wird einkommensunabhängig gewährt
- Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit
Sonstige Antragsteller (z.B. Rentner, Alleinerziehende oder Familien)
- Nachweis des Familieneinkommens (Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres)
Hinweis: Zu den Gesamteinkünften rechnen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einkünfte aus geringfügiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhalt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Krankengeld, Wohngeld, Pflegegeld, Abfindungen usw. - Nachweis der Kindergeldberechtigung
- Rentenbewilligungsbescheid
Ergänzende Hinweise
- Die Leistungen des städtischen Familien- und Seniorenpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt
- Der Antrag ist jährlich zu wiederholen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich
- Bei falschen Angaben können die gewährten Hilfen zurückgefordert werden